Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen gehören zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und nicht zu den Einkünften aus Gewerbetrieb im Sinne von § 17 EStG, wenn der Gewinn rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist. So hat das FG Köln entschieden.
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