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FG Düsseldorf: Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
Das FG Düsseldorf hat ernstliche Zweifel, ob eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i. S. v. § 1 Abs. 2b GrEStG führt. Mehr zum Weiterlesen…
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