Mit § 35c EStG sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit einem progressionsunabhängigem Steuerabzug steuerlich gefördert werden. Zu Einzelfragen hat die Finanzverwaltung kürzlich in einem neuen BMF-Schreiben Stellung genommen.
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