Viele Jahre lang war die Kennzeichnung der Rechtskreise Ost und West in den Meldungen und Beitragsnachweisungen vorzunehmen. Nachdem diese Pflicht bei den Meldungen bereits zum 31.12.2024 entfallen ist, fällt ab dem 1.1.2026 auch die Rechtskreiskennzeichnung in den Beitragsnachweisen weg.
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