Der BFH wird am 10.12.2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer im sog. Bundesmodell Entscheidungen verkünden. Das Gericht wird in diesen Entscheidungen erstmals revisionsrechtlich beurteilen, ob die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer im sog. Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird.
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