Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2026 von monatlich 556,01 EUR auf 603,01 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.
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