Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 die Regel werden. Doch kürzlich justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach, was einige Fragen aufwarf. Dem DStV gab das BMF nun eine erste Einschätzung.
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