Das VG Köln hat erstmals die grundsätzliche Vereinbarkeit der Coronahilfe Profisport 2021 mit dem EU-Beihilferecht in Frage gestellt. Das Gericht sieht eine fundamentale Diskrepanz zwischen dem, was die Förderrichtlinie vorsah, und dem, was die zugrundeliegenden Bundesregelungen gestatteten.
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