Die Restrukturierung eines Unternehmens während laufender Corona-Überbrückungshilfe-Schlussabrechnungsverfahren birgt erhebliche rechtliche Risiken, die von der vollständigen Rückforderung der Hilfen bis zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach § 264 StGB reichen können.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert