Die Finanzverwaltung hat wie üblich zum Jahresende 2025 ein umfassendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem diverse Anpassungen des UStAE vorgenommen werden. Insbesondere sind – schon im BStBl veröffentlichte – BFH-Urteile eingefügt worden und redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
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