Das VG Gelsenkirchen hat die Ablehnung von Überbrückungshilfe IV für einen Autohaus-Unternehmensverbund für rechtswidrig erklärt und sich damit gegen den Trend in NRW gestellt. Die Bewilligungsstelle hatte bei der Prüfung der Coronabedingtheit schwere Ermessensfehler begangen.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert