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BayLfSt : Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
Das Bayerische LfSt informiert zur zentralen Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV). Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Unternehmen’…

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