Der BFH hat die Verwaltungspraxis zur grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen erneut verworfen. Im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen ist zu prüfen, ob eine einheitliche Leistung vorliegt oder mehrere selbstständig erbrachte Leistungen anzunehmen sind. 
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