Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt.
Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine „sonstige Kapitalforderung jeder Art“ im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Weiterlesen…
Das BMJV und BMF haben die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als neue Rechtsform für Unternehmen vorgeschlagen. Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’…
Das BMF hat am 3.3.2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Zoll’…
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