Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hebt die Grenzen des § 8 EStDV deutlich an. Betrieblich genutzte Grundstücksteile bis zu einer Fläche von 30 m² oder im Wert von 40.000 EUR können im Privatvermögen verbleiben. Ein Überblick über die Neuregelung, Praxisfolgen und Gestaltungsoptionen.
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