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BFH: Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GrEStG setzt voraus, dass der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des Vertrags zivilrechtlich wirksam beseitigt wird. Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zu Miteigentum Weiterlesen…

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