Wird eine GbR vor Abschluss der Schlussabrechnung aufgelöst oder der Geschäftsbetrieb veräußert, drohen erhebliche Risiken. Die Bewilligungsstellen fordern zurück und verweigern die Verrechnung mit offenen Nachzahlungen.

 

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert