Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg werden die Einkünfte einer Rechtsanwalts-PartG mbB oberhalb der Geringfügigkeitsschwelle in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft mit anderen Rechtsanwälten kooperiert und selbst nicht nennenswert an der Mandatsbetreuung beteiligt ist. 
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