Eine vereinfachende Nacherhebung von Lohnsteuer durch Pauschalierung setzt laut dem FG Münster mindestens 20 betroffene Arbeitnehmer voraus. Bei weniger Arbeitnehmern kann das Finanzamt in seinem Ermessen entscheiden. Die Entscheidung muss spätestens im Einspruchsverfahren dargelegt werden.
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