Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln.
Für das Vorliegen von Werbungskosten ist entscheidend, ob die Aufwendungen objektiv und subjektiv in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen und die Förderung dieser Einkünfte bezwecken. Dies gilt auch für Fortbildungskosten. Mehr zum Thema ‚Vermietung und Weiterlesen…
Mit der Ankündigung einer paneuropäischen Unternehmensrechtsform, der „EU Inc.“, sorgte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beim Weltwirtschaftsforum 2026 in Davos für große Aufmerksamkeit im europäischen Gründungs-Ökosystem. Das Vorhaben markiert einen möglichen Wendepunkt für den europäischen Weiterlesen…
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