Hat der Kommanditist einer GmbH & Co. KG schenkweise Kommanditanteile an andere Personen übertragen und ist daraufhin die GmbH & Co. KG vom Finanzamt zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert worden, hat die GmbH & Co. KG keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug aus den Steuerberatungskosten hierfür.
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