Sind mehrere Unternehmen einer Firmengruppe unter derselben Anschrift ansässig und ist in Eingangsrechnungen nicht das Unternehmen, das die jeweilige Leistung tatsächlich bezogen hat, sondern jeweils ein anderes der Firmengruppe als Leistungsempfänger bezeichnet, können diese Rechnungen nicht mit Rückwirkung berichtigt werden.

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