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FG Bremen: Kein Kindergeld nach Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes
Das FG Bremen hat entschieden, dass ein Kind nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes nur dann kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist, wenn es sich nachweislich und ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…
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