BFH Pressemitteilung: Verlängerung eines finanzgerichtlichen Verfahrens infolge der Corona-Pandemie
Veröffentlicht von am
Der BFH hat entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt.
Ein großangelegtes System zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im europäischen Fahrzeughandel hat einen Schaden von rund 300 Mio. EUR verursacht. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
0 Kommentare