BFH Pressemitteilung: Verlängerung eines finanzgerichtlichen Verfahrens infolge der Corona-Pandemie
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Der BFH hat entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt.
Das FG Baden-Württemberg hatte über die Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG erst während des finanzgerichtlichen Verfahrens zu entscheiden. Im Urteilsfall kam das Gericht zu der Weiterlesen…
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