BFH Pressemitteilung: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
Veröffentlicht von am
Die Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen.
Eine Betriebsstätte setzt auch nach Inkrafttreten des geänderten Reisekostenrechts für Arbeitnehmer eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht; dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der Weiterlesen…
Der BFH hat zu den Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung eines Selbständigen Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Selbstständige Arbeit’…Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Familienheimfahrt’…
Am 24.9.2026 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
0 Kommentare