Der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW für den der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel erbracht werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.7.2020, III R 62/19, BFHE 271, 71, BFH/NV 2021, S. 704).

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