FG Baden-Württemberg: Erlöschen von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer bei Segelbootreparatur
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Die Zollschuld und die Einfuhrumsatzsteuer erlöschen, wenn den Zollbehörden nachgewiesen wird, dass die Waren nicht verwendet oder verbraucht, sondern aus dem Zollgebiet der Union verbracht worden sind und wenn kein Täuschungsversuch vorliegt. So entschied das FG Baden-Württemberg.
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