Ist eine deutsche Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens begründet, stellt sich im nächsten Schritt die Frage nach dem ihr zuzurechnenden Gewinn. Entscheidend sind die ausgeübten Funktionen, eingesetzten Vermögenswerte sowie übernommenen Chancen und Risiken. Hinzu kommen Besonderheiten bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
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