BMF: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG
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Die Finanzverwaltung hat sich zum Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 (KöMoG) geäußert.
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