BFH Pressemitteilung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
Veröffentlicht von am
Der BFH hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Eigengenutzte Baudenkmäler werden steuerlich gefördert. Kann der Rechtsnachfolger verbliebene Abzugsbeträge nach § 10f EStG fortführen? Mehr zum Thema ‚Denkmalschutz’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
Trauer- und Hochzeitreden sind keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Darbietungen. Bei den der traditionellen Zweckbestimmung folgenden Trauer- und Hochzeitreden tritt aus Sicht der Auftraggeber ein möglicherweise zu bejahender Kunstwert hinter dem Gebrauchswert der Reden zurück. Weiterlesen…
Am 8.5.2025 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
0 Kommentare