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BMF: Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
Schul- und Hochschulunterricht sowie weitere Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Leider wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 eine an dem Wortlaut der MwStSystRL orientierte Gesetzesfassung zum Weiterlesen…
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