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BFH Pressemitteilung: Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen Weiterlesen…
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