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FG Münster: Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen
Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht mit korrespondierenden Verbindlichkeiten saldiert werden. So entschied das FG Münster in einem aktuellen Fall. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafterdarlehen’…Mehr zum Thema ‚Sonderbetriebsvermögen’…
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