Die Überbrückungshilfen auf Basis der „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19“ ermöglichen deutlich höhere Fördersummen als andere Corona-Hilfsprogramme. Doch gerade bei größeren Förderbeträgen stellen die Bewilligungsstellen im Schlussabrechnungsverfahren vermehrt die Antragsberechtigung in Frage. Was dahintersteckt und warum professionelle Beratung entscheidend ist.
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