Ab sofort kommt in Berlin das „RABE“-Verfahren zum Einsatz. „RABE“ steht für „Referenzierung auf Belege“ und soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter machen.
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
Seit Ende Mai 2025 ist bei den Finanzämtern in Baden-Württemberg eine neue Funktion rund um die elektronische Steuererklärung verfügbar. Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Elektronische Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Beleg’…
Anfang Juli 2025 von der EU-Kommission eine überarbeitete Fassung der „ETACA Guidelines“ vorgelegt. Neue Pilotverfahren können noch 2025 beginnen. Daraufhin wurde auch der Webauftritt des BZSt zu ETACA aktualisiert. Mehr zum Thema ‚Verrechnungspreis’…
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