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BFH Pressemitteilung: Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn von mitteilungspflichtigen Stellen, z. B. Rentenversicherungsträger, Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Weiterlesen…
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