Ausgenommen von der Spekulationssteuer nach § 23 EStG sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Der Begriff „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ ist allerdings gesetzlich nicht definiert.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert