Seit dem 1.7.2025 besteht die Verpflichtung, neu eingestellte Mitarbeitende innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsaufnahme für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) zu melden. Aktuell gibt es jedoch systemseitige Probleme bei den Rückmeldungen.
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