Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden.
Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das „Soll“ ein „Muss“, sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam Weiterlesen…
Arbeitszeitkonten sind auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema, da Arbeitgeber damit die Möglichkeit haben, auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wie flexibel darf die Arbeitszeit im Minijob sein? Mehr zum Thema ‚Arbeitszeitkonto’…Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr Weiterlesen…
Am 16.4.2026 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
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