Die Finanzverwaltung hatte sich im April 2024 zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen von Online-Veranstaltungsdienstleistungen positioniert und den UStAE an diversen Stellen angepasst. Das Schreiben wird nun aufgehoben und durch ein – nur in wenigen Punkten geändertes – neues Schreiben ersetzt.
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