Die Finanzverwaltung hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gegeben.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert