Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung sollen die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen ein Datenabruf erfolgen darf. Außerdem soll der Umfang der abrufbaren Daten beschränkt werden.
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