Ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, ist nicht beruflich veranlasst. So hat das FG Münster entschieden.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert