In den Schlussabrechnungsverfahren der Überbrückungshilfen mehren sich Fälle, in denen Bewilligungsstellen die Rolle des prüfenden Dritten grundsätzlich infrage stellen. Besonders betroffen sind Steuerberater mit Beteiligungen am antragstellenden Unternehmen oder mit familiären Verbindungen zum Antragsteller. Was können Betroffene tun?
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert