Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies jedoch nur für die Entfernungspauschale. Wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist, ist oft strittig.
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