Das FG Münster sich mit Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG beschäftigt.
Die Restrukturierung eines Unternehmens während laufender Corona-Überbrückungshilfe-Schlussabrechnungsverfahren birgt erhebliche rechtliche Risiken, die von der vollständigen Rückforderung der Hilfen bis zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach § 264 StGB reichen können. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…
Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…
Das FG Münster hat entschieden, dass die betrieblich genutzten Räume eines freiberuflichen Musikers als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein können. Mehr zum Thema ‚Häusliches Arbeitszimmer’…
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