Das OVG Münster bestätigt in einem aktuellen Beschluss: Wer die Endabrechnung der Neustarthilfe nicht fristgerecht über das Online-Portal einreicht, verliert den gesamten Förderanspruch. Auch EU-beihilferechtliche Gründe stehen einer nachträglichen Bewilligung entgegen.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert