Werden auf einem Internetblog fast täglich und mitunter mehrmals am Tag tagesaktuelle Themen aufbereitet und kommentiert, so kann eine selbstständige Tätigkeit als Journalist vorliegen. Die von den Lesern getätigten freiwilligen Zahlungen können dann Betriebseinnahmen darstellen und sind von Schenkungen abzugrenzen. So hat das das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Kategorien: Allgemein

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