Die Finanzverwaltung wendet die Rechtsprechung des EuGH und BFH zu Fragen der Organschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Europäischem Recht sowie der Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten an. Der UStAE wird im Abschnitt 2.8 aktualisiert. 
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