Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.
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